Krebsfrüherkennung
Frauenarztpraxis Blankenese | Dr. med. Annette Loeck und Dr. med. Victoria Eckert
Neuregelung der Krebsfrüherkennungsprogramms der Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2020.
Ab Januar 2020 gelten gesetzliche Neuregelungen für den Ablauf der Krebsfrüherkennung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Als Versicherte der GKV werden Sie alle 5 Jahre Einladungsschreiben ihrer Krankenkasse zur Teilnahme am Krebsfrüherkennungsprogramm Gynäkologie/Gebärmutterhalskrebs bekommen.
Auch ohne diese Einladung können Sie 1x pro Jahr zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung kommen, diese beinhaltet altersabhängig folgende Leistungen:
zwischen 20. und 34. Lebensjahr:
- Gezielte Anamneseerhebung
- Gynäkologische Tastuntersuchung, sowie Inspektion der Genitalregion
- Jährlicher Zellabstrich vom Gebärmutterhals (Pap-Test)
- ab dem 30. Lebensjahr zusätzlich Abtasten der Brust und der Lymphknoten
ab 35. Lebensjahr:
- Zusätzlich alle 3 Jahre Zellabstrich vom Gebärmutterhals + HPV-Abstrich (sog. Ko-Testung)
ab dem 50. Lebensjahr:
- Zusätzlich alle 2 Jahre Einladung zum Mammographiescreening
- jährlicher Stuhltest (darmkrebsfrüherkennung)
ab dem 55. Lebensjahr:
- Zusätzlich Darmspiegelung 2x im Abstand von mind. 10 Jahren, bei Nicht-Inanspruchnahme der Darmspiegelung weiterhin alle 2 Jahre Stuhltest.
Auffällige Befunde in den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, bedeuten nicht, dass eine Krebserkrankung vorliegt, in den meisten Fällen handelt es sich um das frühe Erkennen von Krebsvorstufen. Je nach Schweregrad der Vorstufen werden diese zunächst engmaschig kontrolliert (hohe Rückbildungs-/Selbstheilungswahrscheinlichkeit) oder sie werden gezielt entfernt (geringe Rückbildungs/Selbstheilungsfähigkeit).
Allgemein gilt weiterhin: Früherkennungsuntersuchgen dienen dazu Krebserkrankungen und vor allem deren Vorstufen früh zu erkennen. Früh erkannt sind alle Vorstufen von Krebserkrankungen heilbar. Daher ist es sehr wichtig im Interesse ihrer eigenen Gesundheit diese Angebot regelmäßig und in allen Lebensabschnitten zu nutzen.
Ergänzende Untersuchungen (z.B. Ultraschalluntersuchung der Brust, Ultraschalluntersuchung Gebärmutter und Eierstöcke, Blase, Blasenkrebstest, u.a.) gehören nicht in den Leistungskatalog der GKV. Nichtsdestotrotz können sie im individuellen Fall jedoch eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlich geregelten Krebsfrüherkennungsprogramm bedeuten. Sprechen Sie uns an, wir beraten sie sehr gern.
Ergänzend bieten wir Ihnen folgende individuelle Gesundheitsleistungen an:
Zur frühen und rechtzeitigen Erkennung von Veränderungen in der Gebärmutter (Myome, Polypen, Organveränderungen,) bzw. an den Eierstöcken (Cysten, Tumore), noch bevor sie getastet werden können.
Die Ultraschalluntersuchung der Brust ist ein standadisierete und etabliertes Verfahren in der Früherkennung von Brusttumoren. Sie kann ergänzend zum Mammographiescreening (Leistungskatalogh der gesetzelichen Krankenversicherung: Mammoghraphie alle 2 Jahre im Alter zwichsen 50 und 70 Jahren) durchgeführt werdn, denn n icht alle Brustkrebsformen werden sicher mit der Mammographie erkannt. Die Sonographie kann selbstverständlich auch in jüngeren Jahren durchgeführt werden, wenn nebem dem alleinigen Abtasten der Brust eine intensivierte Vorsorge gewünscht wird, z.B. bei größerer Brust oder bei knotigem Drüsengewebe. Im Gegensatz zur Mammographie werden bei der Sonographie keine Röntgenstrahlen eingesetzt, sodass diese Untersuchung ohne Strahlenbelastung für den Körper durchgeführt werden kann. Wir bieten Ihnen diese Untersuchungsmethode als Selbstzahlerleistung an (in Einzelfällen werden die Kosten auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Mammasonographie wird von Fr. Dr. Loeck durchgeführt.
Dieses moderne Verfahren der Zellaufbereitung eines Abstrichs vom Gebärmutterhals bietet deutlich höhere diagnostische Sicherheit im Vergleich zur herkömmlichen Methode (dem sogenannten "pap-Abstrich"). Das bedeutet, die Aussagekraft Ihres Krebsvorsorgeabstriches wird hierdurch erhöht.
Human Papilloma-Viren können sowohl die Entstehung von Genitalwarzen, vor allem aber auch die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs hervorrufen. Eine Infektion kann vorliegen ohne dass klinische Zeichen bereits erkennbar sind. Der Test ermöglicht unabhängig davon, ob klinische Zeichen einer Infektion vorliegen oder nicht, festzustellen, ob eine entsprechende Virusinfektion vorliegt und diese dann ggf. auch zu behandeln.
Hierbei handelt es sich um eine Urintest, der mit hoher Sicherheit Auskunft gibt über das Vorhandensein früher Blasenkrebsformen, die evt. bisher noch keinerlei Symptome verursacht haben. Risikofaktoren für die Entstehung von Blasenkrebs sind Rauchen, Arbeit/häufiger Kontakt mit Chemikalien sowie eine Blasenkrebserkrankung in der Familie.